Rechtsprechung
LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 276 BGB, § 278 BGB, § 280 BGB, § 611 BGB, § 67 VVG
Krankenhaushaftung: Beweislast des Krankenhausträgers beim Sturz eines hochbetagten Patienten von einer Massageliege - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Krankenhaushaftung: Beweislast des Krankenhausträgers beim Sturz eines hochbetagten Patienten von einer Massageliege)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 280; VVG § 67
Sturz von der Massageliege - Beweislast der Behandlungsseite für pflichtgemäßes Verhalten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 898
- VersR 2008, 405
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.11.1981 - VI ZR 119/80
insterile Infusionsflüssigkeit - Arzthaftung, Beweislast, voll beherrschbares …
Auszug aus LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06
So hat der Bundesgerichtshof dem Krankenhausträger und seinen Ärzten die Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung zugewiesen, wenn es etwa um Fragen ging wie die Reinheit des benutzten Desinfektionsmittels (vgl. BGH NJW 1978, 1683) oder die Sterilität der verabreichten Infusionsflüssigkeit (BGH NJW 1982, 699) oder die richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch (vgl. BGH NJW 1984, 1403). - BGH, 24.01.1984 - VI ZR 203/82
Anforderungen an die Dokumentation der Lagerung des Patienten auf dem …
Auszug aus LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06
So hat der Bundesgerichtshof dem Krankenhausträger und seinen Ärzten die Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung zugewiesen, wenn es etwa um Fragen ging wie die Reinheit des benutzten Desinfektionsmittels (vgl. BGH NJW 1978, 1683) oder die Sterilität der verabreichten Infusionsflüssigkeit (BGH NJW 1982, 699) oder die richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch (vgl. BGH NJW 1984, 1403). - BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06
Jedoch kann die Beweislastumkehr nach dem Sinn der Beweisregel auch den Nachweis einen objektiven Pflichtenverstoßes des Schuldners umfassen, wenn der Gläubiger im Herrschafts- und Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen ist und die den Schuldner treffenden Vertragspflichten (auch) dahin gehen, den Gläubiger gerade vor einem solchen Schaden zu bewahren (vgl. BGHZ 3, 162, 174; BGHZ 27, 236, 238 f; BGHZ 67, 383, 387).
- BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77
Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden; …
Auszug aus LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06
So hat der Bundesgerichtshof dem Krankenhausträger und seinen Ärzten die Beweislast für die Gewähr einwandfreier Voraussetzungen für eine sachgemäße und gefahrlose Behandlung zugewiesen, wenn es etwa um Fragen ging wie die Reinheit des benutzten Desinfektionsmittels (vgl. BGH NJW 1978, 1683) oder die Sterilität der verabreichten Infusionsflüssigkeit (BGH NJW 1982, 699) oder die richtige Lagerung des Patienten auf dem Operationstisch (vgl. BGH NJW 1984, 1403). - BGH, 11.02.1957 - VII ZR 256/56
Positive Vertragsverletzung. Beweislast
Auszug aus LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06
In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass sich jedenfalls für bestimmte Vertragstypen wie insbesondere den Werk- und den Dienstvertrag aus der Vorschrift des § 282 BGB auch für den Bereich der sog. positiven Vertragsverletzungen eine Beweislast für den Schuldner dahin ergibt, dass ihn an einer Schlechterfüllung des Vertrages kein Verschulden trifft (vgl. BGHZ 23, 288, 290 f). - BGH, 08.05.1958 - II ZR 304/56
Beweislast beim Schleppvertrag
Auszug aus LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06
Jedoch kann die Beweislastumkehr nach dem Sinn der Beweisregel auch den Nachweis einen objektiven Pflichtenverstoßes des Schuldners umfassen, wenn der Gläubiger im Herrschafts- und Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen ist und die den Schuldner treffenden Vertragspflichten (auch) dahin gehen, den Gläubiger gerade vor einem solchen Schaden zu bewahren (vgl. BGHZ 3, 162, 174; BGHZ 27, 236, 238 f; BGHZ 67, 383, 387). - BGH, 09.12.1976 - II ZR 205/74
Widerspruch gegen die Dispache
Auszug aus LG Kassel, 30.11.2007 - 5 O 1488/06
Jedoch kann die Beweislastumkehr nach dem Sinn der Beweisregel auch den Nachweis einen objektiven Pflichtenverstoßes des Schuldners umfassen, wenn der Gläubiger im Herrschafts- und Organisationsbereich des Schuldners zu Schaden gekommen ist und die den Schuldner treffenden Vertragspflichten (auch) dahin gehen, den Gläubiger gerade vor einem solchen Schaden zu bewahren (vgl. BGHZ 3, 162, 174; BGHZ 27, 236, 238 f; BGHZ 67, 383, 387).
- BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation - …
Die Verantwortlichkeit der Therapeutin könnte aber in dem der Behandlung nachgehenden Bereich noch fortbestehen, wenn es im Einzelfall zu den Pflichten der Therapeutin gehörte, Patienten beim Auf- oder Absteigen von einem medizinischen Gerät zu helfen (vgl auch LG Kassel vom 30.11.2007 - 5 O 1488/06 - NJW-RR 2008, 898, 899) .